Arbeit für Karlsruhe: Das BKA-Gesetz
27.04.2008 – 20:25Unser werter Bundesinnenminister hat offenbar ein gespaltenes Verhältnis zum Grundgesetz - und erst Recht zum Karlsruher Verfassungericht. Jüngstes Beispiel dafür ist der kürzlich öffentlich gewordene Entwurf für eine Änderung des BKA-Gesetzes. Ein Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung spricht mir aus der Seele.
Hier der Kommentar in leicht gekürzter (und mit Hervorhebungen versehenen) Fassung:
“Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den großen Lauschangriff ist ziemlich genau vier Jahre alt. Es war ein Stoppschild für die Politik, eine Leitentscheidung für den Gesetzgeber und ein Meilenstein in der Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts. Es versuchte, die Politik und die Gesetzgebung wieder den Wert der Grundrechte zu lehren. Es tat dies am Beispiel der Unverletzlichkeit der Wohnung, indem es bestätigte, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat. Der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes tut so, als gäbe es ein solches Urteil nicht. (…)
Sie planen die Beobachtung von Wohnungen mittels Mini-Kameras mit einer Selbstverständlichkeit, als gehe es darum, Semmeln zu verteilen. Man kann das Chuzpe nennen. Man kann das auch mit den Worten von Alexis Albrecht, Frankfurter Ordinarius für Strafrecht, sagen; er hat schon vor einiger Zeit eine ‘besorgniserregende rechtsstaatliche Zerstörungswucht des Gesetzgebers‘ erkannt. (…)
Das geplante Gesetz ist ein staatlicher Anschlag auf die Privatheit. Es ist wie seinerzeit beim Lauschangriff. Für ihn wurde mit dem Argument geworben, dass er sich nur gegen Verbrecher richtet. Wer die Änderung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung kritisierte, der bekam zu hören, dass ‘Verbrecherwohnungen’ doch nicht besonders schützenswert seien. Verbrecherwohnungen?
Wer dann ins Gesetz schaute, der stellte fest, dass überall, auch in den Wohnungen und Büroräumen von mehr oder weniger zufälligen Kontaktpersonen, von Bekannten, Freunden, Beratern, Ärzten, Anwälten von Verdächtigen heimlich abgehört werden konnte. Das findet jetzt seine Wiederholung. Spähangriff auf Journalisten, Spähangriff auf Anwälte? Soll das künftig wirklich rechtens sein?
Es handelt sich um eine Lidlisierung des Rechts. Wenn in Supermärkten Kunden und Mitarbeiter durch beauftragte Privatdetektive heimlich beobachtet werden, schreit die Politik - zu Recht - auf. Wenn aber der Staat die Menschen in deren eigenen vier Wänden heimlich beobachtet, dann soll das in einem Rechtsstaat erlaubt sein? (…)
Schon der Tatbestand der Bildung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist sehr weit. Aber er wird nun noch einmal extrem ausgeweitet: Schon gegen die Vorbereitung eines solchen Gefährdungsdeliktes soll mit Wanzen und Spähkameras operiert werden können - also in einem Stadium, in dem sich Gefährdungen erst im Kopf von potentiellen Gefährdern befinden. Das heißt: Denken ist künftig gefährlich. Jeder ist verdächtig.
Das geplante Gesetz ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, es ist auch (bewusst?) schlampig: Die polizeiliche Beobachtung in Paragraph 20i entspricht nicht der Verfassungsgerichtsentscheidung zum Kfz-Kennzeichenabgleich, die Beobachtung bezieht sich auf eine unzulässige Vielzahl von Umständen (Absatz 1), der Anlass der Beobachtung (Absatz 2) ist weit und vage: Das Bundeskriminalamt darf beobachten, wenn es das aufgrund der “Gesamtwürdigung der Person” für geboten hält.
Die Rasterfahndung in Paragraph 20j ist viel zu weit gespannt, sie limitiert nicht die Merkmale, die erfasst werden sollen, und sie ermöglicht die Weiterverwendung “für ein mit dem Sachverhalt zusammenhängendes Verfahren”.
Bei der Onlinedurchsuchung von Computern in Paragraph 20k wird nicht von konkreter Gefahr gesprochen, man hat Karlsruher Formulierungen pro forma aufgepickt, ohne sie dann zu definieren. Wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung gelesen hat, der muss den Absatz 7 der geplanten Regelungen zur Computer-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt für einen schlechten Witz halten.
Das höchste Gericht hat sehr penible Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der Privatheit gefordert. In Paragraph 20k, Absatz 7 des neuen Gesetzes kann man den Eindruck haben, dass sich die Minister Schäuble und Zypries darüber lustig machen. (…)
Und in Paragraph 20u ist nachzulesen, dass von den ganzen Geheimmaßnahmen, vom Lauschen und Spähen, auch Berufsgeheimnisträger betroffen sind. Journalisten können künftig also nach Prüfung der ‘Verhältnismäßigkeit’ unter ‘Würdigung des öffentlichen Interesses an den von dieser Person wahrgenommenen Aufgaben’ vom Bundeskriminalamt geheim kontrolliert werden.
Das geplante BKA-Gesetz ist ein einziges Gestrüpp - in dem sich Grund- und Bürgerrechte verfangen. Es ist ein BKA-Allmacht-Gesetz. Deshalb steht schon auf dem Vorblatt des Gesetzentwurfs, dass 130 neue Stellen eingerichtet und für 23,6 Millionen Euro neue Techniken installiert werden müssen. Die Kosten des neuen Gesetzes für den Rechtsstaat sind noch viel, viel größer. Sie sind nicht so leicht zu beziffern. Sie können unermesslich sein.”
Danke, Herr Prantl, für diese klaren Worte!
ps. Hier gibt’s noch weitere Pressestimmen zum BKA-Gesetz.
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